Die Tabakrichtlinie der Europäischen Union vom 03.04.2014 hat schon zahlreiche Auswirkungen für die Betreiber von Kiosken gehabt: Die Warnhinweise (bzw. Ekelbilder und deren möglicherweise erlaubte Überdeckung), gepaart mit kompletten Werbeverboten, den Ersatz der Inhaltsstoffliste durch allgemeine Warnhinweise oder das Verbot von Produkten zum anderweitigen oralen Gebrauch, wie zum Beispiel Snus, als Rauchen und Kauen.

Was kommt nun in Zukunft noch an Einschnitten durch diese Richtlinie?

Ab Mai 2020 wird der Verkauf von Mentholzigaretten verboten und anderen Zigaretten oder Tabaksorten mit „charakteristischen Aromen“. Kunden, die speziell diesen Tabak bzw. diese Zigaretten kaufen, sollten Sie frühzeitig darauf ansprechen, mal etwas Neues zu probieren.

Kleinere Verpackungen mit weniger als 20 Zigaretten oder weniger als 30g Tabak werden ebenfalls verboten. Es ist davon auszugehen, dass auch der Verkauf einzelner Zigaretten dann verboten wird, wenn dies auch deutlich schwerer nachzuprüfen ist. Der Kleinkonsum wird damit den Kunden deutlich schwerer gemacht.

Die Packungen werden in Zukunft auch mit einem individuellen Erkennungsmerkmal ausgestattet, dass die Herkunft und Teile des Verkaufswegs des Tabaks eindeutig kennzeichnet. Ergänzt wird dieses Erkennungsmerkmal durch ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal welches die Packungen eindeutig kennzeichnen soll. Diese Vorgabe setzt vor allem bei den Herstellern an, die damit zahlreiche Pflichten zusätzlich erfüllen müssen. Die Maßnahme zielt natürlich darauf ab, dass nur ordentlich versteuerter Tabak bzw. ordentlich versteuerte Zigaretten vertrieben werden. Der Verkauf gefälschter Ware wird damit deutlich erschwert bzw. der Handel muss auch darauf achten, ob seine Produkte eben diese Vorgaben erfüllen. Es ist zu vermuten, dass dem Handel – und damit jedem Kioskbetreiber – die Pflicht auferlegt wird, eben keine Waren zu verkaufen, die diese Vorgaben nicht erfüllen. Ein Verweis auf Unkenntnis der Herkunft der Ware wird dann nicht mehr reichen.

Wie sieht die Zukunft aus?

Trotz der neuen Vorschriften ist ein Verkaufsverbot von Zigaretten oder Tabak nicht in Sicht. Allerdings wird die Markenvielfalt geringer werden und Randmarken werden durch die Hersteller teilweise aufgegeben. Liquids und Dampfer werden weiter auf dem Vormarsch sein und als Kioskbetreiber muss man sich damit beschäftigen.

Die Warengruppe Tabak wird aber auch in Zukunft einer der Hauptumsatzbringer für Kioske bleiben. Bessere Beratung und verbesserte Warenkunde insbesondere auch der Mitarbeiter helfen, in der Warengruppe weiterhin erfolgreich zu sein!