Steuern und Finanzen, das Finanzamt und seine Außenprüfer, Steuerberater, Buchhalter und Lohnbuchhalter sind ständige Begleiter eines jeden Kioskbetriebs.

Dieser Bereich ist ständig in Bewegung, die Vorschriften werden umfassender und die Anforderungen an Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und kleine Einzelhändler steigen ständig. Wir halten Sie in diesem Bereich auf dem Laufenden.

Jeder Gewerbetreibende, und das sind Sie als Kioskbesitzer auf jeden Fall, muss eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Kleingewerbetreibende gibt es nahezu keine unter den Kioskbetreibern, so dass auch Vorsteuer und Umsatzsteuer abzurechnen sind. Die Dokumentation von Verkaufsvorgängen muss bestimmte Standards erfüllen, was sich auf die Kasse auswirkt. Wer Personal bzw. Aushilfen beschäftigt, muss einen Lohnbuchhalter beschäftigen, der die Kommunikation mit den Kassen übernimmt.

Wer sein Geschäft als GmbH betreibt, muss ohne Bücher kann HGB führen, eine Bilanz erstellen und einen Jahresabschluss machen. Gewerbetreibende ohne GmbH sind ab einer Umsatzgröße von 250.000 Euro pro Jahr auf jeden Fall Vollkaufleute. Ein Vollkaufmann muss ebenfalls Bücher kann HGB, also mit doppelter Buchhaltung, führen.

 

Zu diesen handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten kommen aber auch organisatorische Maßnahmen, die Ihnen bei der Führung Ihres Kiosks helfen. Eine Warenwirtschaft verbunden mit einer Lagerhaltung und einem guten Kassensystem gibt Ihnen schnell und genau Aufschluss darüber, was sich gut verkauft, was nachgeordert werden muss, wo Aktionen zu fahren sind usw.

Schauen Sie in unserer Rubrik Steuern, Finanzen und Administration nach und halten Sie sich auf dem Laufenden!