Man kann sich nicht gegen alle Gefahren schützen. Und auch Versuche, zum Beispiel von Einbrüchen, verursachen Schäden, die teilweise sogar über den Wert der gestohlenen Waren hinaus gehen. Als Kioskbesitzer tut man also gut daran, sich zu versichern. Infrage kommt hierbei vor allem die Inhaltsversicherung.

Eine Inhaltsversicherung, oder auch Geschäfts- oder Betriebsinhaltsversicherung genannt, sichert Sie gegen den Verlust der beweglichen Sachen in Ihrem Unternehmen ab. Beim Kiosk geht es dabei meistens um die Ware. Der Verlust oder Teilverlust von Ware soll abgesichert werden, so dass man im Schadensfall kompensiert wird.

Komplettschutz der Ware im Hinterkopf haben

Ihre Ware kann durch vielfältige Gefahren in Mitleidenschaft gezogen werden. Einbruch und Diebstahl ist nur Gefahr unter vielen anderen. Eine Absicherung gegen Gefahren durch Brände ist statistisch gesehen sogar viel wichtiger als eine Absicherung gegen Einbruch. Auch Wasserschäden durch Rohrbrüche, Sturm- oder Hagelschäden könne Ihre Ware beschädigen. Natürlich kann man sich auch gegen andere Naturkatastrophen oder innere Unruhen absichern, allerdings sollte man sich kritisch hinterfragen, wie sinnvoll dies ist. Über die genannten Gefahren sollte man sich aber Gedanken machen und dies sind auch die Standardgefahren, die durch eine Inhaltsversicherung abgedeckt sind.

Nun befindet sich Ware nicht nur im Laden, sondern möglicherweise zeitweilig auch in Ihrem Lieferwagen. In der Regel ist auch der Transport der Waren (sogenannte „Transportgefahren“), wenn dieser im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit einem eigenen Fahrzeug (dies kann auch gemietet sein) und durch eigenes Personal oder den Versicherungsnehmer selbst erfolgt.

Und: In Ihren Laden könnten sich evtl. auch Waren oder Betriebseinrichtungen (wie Kühlregale oder Tabakregale) befinden, die gar nicht in Ihrem Eigentum sind. Sogenannte Ausstellungsware (Ware auf Kommission zum Beispiel) sollte auch durch die Inhaltsversicherung abgesichert sein. Die Versicherungen unterscheiden hier ziemlich strikt, wem was gehört, so dass man es unbedingt selbst im Auge haben sollte.

 

Neben der Ware sind es vor allem Kühlregale, die einen gewissen Wert darstellen. Auch diese sollten mitversichert sein, was allerdings in der Regel auch kein Problem ist.

Inhaltsversicherung: Goldene Regel und Vermeidung einer Unterversicherung

Nachdem klar ist, welche Waren abzusichern sind, sollte man genau schaffen, in welchem Umfang diese Waren abgesichert sind. Oftmals geschieht dies nur zum Zeitwert. Bei Handelsware ist das nicht unbedingt ein Problem, denn diese ist nie besonders alt und der Zeitwert ist im Wesentlichen der Neuwert. Gerade wenn Sie aber umfangreiche und teure Ausstattung in Ihrem Kiosk haben, zum Beispiel Kühltruhen, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Backöfen oder dergleichen, kann der Zeitwert ein echtes Problem werden. Sie bekommen dann im Schadensfall evtl. nur die Hälfte des Neuwertes und können sich eine Ersatzbeschaffung von Neuware vielleicht gar nicht leisten.

Die meisten Versicherungen versichern daher von sich aus alle Waren und Gegenstände zum Neuwert. Das nennt man „Goldene Regel“. Beachten Sie als Kioskbetreiber aber: Wenn Sie kaum Gegenstände haben, die im Wert verfallen, dann müssen Sie diese Regel nicht zu stark beachten, denn die kostet natürlich mehr Geld.

Dann gibt es noch Klauseln, die den Technologiefortschritt mitversichern, also den Neuwert von technologisch auf dem neuesten Stand stehenden Geräten ersetzen. Das ist aber für Kioskbetreiber in der Regel kein gutes Argument.

Nun gibt es aber noch eine komplizierte Thematik zu beachten: Wenn Sie hohe Umsätze haben und viel Ware „drehen“, kann das Festlegen der Versicherungssumme schwer werden. Sie können die Höchstwerte auswählen, sind dann aber regelmäßig überversichert, denn Sie verkaufen die Ware ja auch schnell wieder. Wählen Sie eine Summe, die zu gering, sind Sie im Ernstfall evtl. unterversichert. Unterversichert heißt dabei nicht, dass man die unterversicherte Summe ausschöpfen kann (und dann ist Schluss). Es bedeutet vielmehr, dass im Schadensfall geschaut wird, ob die vorhandene und zerstörte Ware zusammen (nicht die zerstörte Ware alleine) im Rahmen der Versicherungssumme liegt. Wenn nein, wird auch die Schadenssumme anteilig entsprechend der Unterversicherung gekürzt. Das ist praktisch ein erhebliches Problem, denn Ihr Warenbestand schwankt ja nun mal.

Die Versicherer sind hier zumindest insofern kulant, als dass die Regelungen anbieten (meist standardmäßig), die da heißen:

  1. Schutz von Neuanschaffungen
  2. Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung.

Beim Schutz von Neuanschaffungen sind innerhalb bestimmter Grenzen Neuanschaffungen versichert und die Versicherungssumme muss erst nach einer gewissen Zeit angehoben werden. Das hat praktische Vorteile, denn man muss nicht ständig mit seinem Versicherungsvertreter die Versicherungssummen anpassen.

Beim Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall auf die Anwendung der oben beschriebenen Regelung der anteiligen Kürzung. Gibt es diesen Bonus von der Versicherung, dann ist dieser jedoch meist summenmäßig begrenzt. Die Regelung schafft also Freiräume, die Festlegung der Höhe der Versicherungssumme, die natürlich auch die Kosten der Versicherung bestimmt, muss dennoch sehr sorgfältig erfolgen.

Besonders zu beachten sind die Folgekosten im Schadensfall

Für Sie als Kioskbetreiber sind die Folgekosten im Schadensfall von sehr großer Bedeutung. Im Falle von Einbruch wird evtl. Tabak oder Bargeld geklaut. Der Rest Ihrer Ware dürfte für Einbrecher nicht so interessant sein. Allerdings wird der Einbruch nicht schadensfrei von statten gehen. Vielmehr dürften Sie mit kaputten Türen oder Fenstern und Türrahmen oder Fensterrahmen rechnen müssen. Geschieht der Einbruch gar am Samstagabend und haben Sie Sonntags normalerweise nicht auf, müssen Sie mehr als 24 Stunden den eigenen Laden bewachen oder aber am Sonntag Abhilfe schaffen. Die Kosten der Absicherung und der Reparatur oder Ersatzanschaffungen sind oft teurer als der Schaden durch die geklaute Ware.

Sie müssen also genau schauen, welche Kosten im Schadensfall die Versicherung über den Warenwert oder den Wert der Betriebseinrichtung hinaus übernimmt. Natürlich finden sich in den Inhaltsversicherungen derartige Absicherungen, aber sie finden sich in Form von Listen und oft jeweils postenmäßig begrenzt. Hier gilt es, mit offenen Augen durchzuschauen und die Gefahren für Ihren Kiosk einzuschätzen.

Sehr wichtige Themen, die Sie abdecken sollten, listen wir hier als Orientierung auf:

  • Notverglasung nach Glasbruch zur Absicherung des Geschäfts
  • Entsorgungskosten bei Glasbruch
  • Möglicherweise erforderliche Gerüste für Notmaßnahmen, zum Beispiel wenn Ihr Schaufenster besonders hoch ist
  • Wachschutz zur temporären Absicherung des Geschäfts
  • Kosten für den Schlosswechsel, nach Einbruch über die Schließanlage
  • Abdeckung von Schäden am Gebäude (Tür, Fenster, Wände), was wichtig für viele Gefahren ist. Dabei ist es aber auch nicht unerheblich, in wessen Eigentum sich das Gebäude befindet und was exakt sie gemietet oder gepachtet haben.

Regeln zur Mindestsicherheit beachten, damit die Inhaltsversicherung wirkt

Versicherungsschutz ist immer auch mit einem korrekten Verhalten Ihrerseits verbunden. Der Versicherer erwartet vertragsgemäß oftmals, dass Sie bestimmte Mindestsicherheitsregelungen einhalten. Dies betrifft den Einbruchsschutz, aber bspw. auch die Abwendung von Schäden bei Feuer oder Leitungswasser. Um letzteren Schutz in Anspruch nehmen zu können, muss bspw. in vielen Fällen Ihre Ware mindestens 10 cm über dem Boden aufbewahrt werden.

Beim Einbruchsschutz wird Ihre Versicherung bestimmte Forderungen aufstellen. Im einfachsten Falle wird ein Zylinderschloss erwartet, ein Hochhebeschutz von Rollläden, die abendliche Kassenleerung von Bargeld und das Offenstehenlassen der Kasse, das Aufbewahren von Datenkopien an einem anderen Ort usw. Kioske sind bekanntermaßen ein beliebtes Ziel für Einbrecher, gerade wegen der Zigaretten, die wertstabil sind und sich sehr schön und problemlos weiter veräußern lassen. Achten Sie also unbedingt darauf, die Bedingungen der Versicherung hinsichtlich der Mindestschutzanforderungen zu erfüllen.

Auch hier haben sich die Versicherer zumindest etwas Kulanz erlaubt und bieten den Versicherungsnehmern ein paar Klauseln an, die man sich genau anschauen sollte:

  1. Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit
  2. Verzicht auf Kürzung bei einer grob fahrlässigen Gefahrerhöhung
  3. Verzicht auf Kürzung bei Verletzung von Sicherungsvorschriften.

In allen Fällen geht es darum, dass Sie – oder eben Mitarbeiter – versehentlich das Risiko erhöhen und der Versicherungsfall eintritt. Alle diese Klauseln sind wertmäßig begrenzt; Sie werden also keinen kompletten Freibrief bekommen. Aber Sie können ein Stück weit ruhiger schlafen, gerade wenn Sie zum Beispiel mit vielen wechselnden Mitarbeitern arbeiten.

Beispielsweise könnte es grob fahrlässig sein, ein vorhandenes Rollo nicht herunterzuziehen oder dieses nicht abzuschließen. Auch das längerfristige Abstellen eines mit Ware befüllten Firmenwagens, zum Beispiel über das Wochenende, könnte grob fahrlässig sein. Oder aber Sie vergessen im Falle eines Urlaubs, dass regelmäßig jemand Ihre Geschäftsräume kontrolliert – und austretendes Wasser verdirbt nach und nach Ihre Ware.

Letztendlich müssen Sie schauen, ob in Ihrem Tarif bereits solche Klauseln enthalten sind. Andernfalls können Sie auch gezielt danach fragen.

Aufpassen, wenn Sie planen, die Versicherung zu wechseln

Da der Wettbewerb bei den Sachversicherungen, zu denen auch die Inhaltsversicherung gehört, durchaus groß ist, haben sich auch im Versicherungswesen „Best-Price-Garantien“ etabliert. Da die Leistungen der einzelnen Versicherungen aber nicht immer exakt vergleichbar sind, heißen diese anders.

Sie müssen dann nach Versicherungen schauen, die Besserstellungsklauseln oder Bestandsgarantien anbieten. Diese Klauseln sichern Ihnen im Schadensfall die evtl. besseren Vertragsbedingungen Ihres Vorversicherers durch die Folgeversicherung zu.