Der Verkauf von Lebensmitteln unterliegt einigen Vorschriften. Die gültigen Hygienevor¬schriften finden sich in der europaweit gültigen EG-Verordnung 852/2004, die ergänzt wird durch die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), wo neben dem HACCP-Konzept auch auf eine gute Hygienepraxis hingewiesen wird.

Insbesondere besteht eine gute Hygienepraxis darin, regelmäßig Kontrollen der Basishygiene durchzuführen. Unter anderem geht es dabei um die Bereiche Reinigung, Temperatur und Schädlinge. Wer in diesen Bereichen aktiv ist und dies auch nachweisen kann, hat gut Karten bei Kontrollen und stellt natürlich auch sicher, dass es grundsätzlich zu weniger Hygieneproblemen kommen kann.

Kioosk stellt Ihnen als Kioskbesitzer Vorschläge für entsprechende Kontrollpläne unter folgenden Links zur Verfügung

Reinigungsplan für Verkaufsraum, Lager und Toiletten: Muster_Reinigungsplan_KIOOSK

Protokollbogen Temperaturkontrolle: Muster_Temperaturkontrolle_KIOOSK

Protokollbogen Schädlingskontrolle: Muster_Schädlingskontrolle_KIOOSK

Wer zu kühlende Lebensmittel verkauft, muss übrigens folgende Mindesttemperaturen gewährleisten

  • Tiefkühlware: mind. -18 Grad, kurzfristige Schwankungen von 3 Grad ok
  • Tiefgekühlte Eierprodukte mind. -18 Grad, keine höhere Temperatur
  • Speiseis: mind. -18 Grad, kurzfristige Schwankungen von 3 Grad ok
  • Speiseeis zum Portionieren: mind. -10 Grad, kurzfristige Schwankungen von 3 Grad ok
  • Butter: max. 10 Grad
  • Milcherzeugnisse: max. 10 Grad
  • Käse: max. 10 Grad
  • Backwaren mit nicht durchhitzten Füllungen: max. 8 Grad
  • Hühnereier am 18. Tag: max. 8 Grad