Mit der großen Koalition, wenn sie denn erneut kommt, kommen zwei Themen wieder auf den Tisch: Die Lebensmittelkennzeichnung in Ampelfarben und Veränderungen bei der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD).
Ampel für die Lebensmittelkennzeichnung: Für Kioskbetreiber eine weitere Herausforderung
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist heute zumindest in Teilen schon recht ausgefeilt. Doch Verbraucher schauen sich die Details dennoch nicht genau an. Das soll mit einer Ampelkennzeichnung geändert werden, die zu viel Zucker, Fett, Salz durch die Ampelfarbe „rot“ deutlich macht. Das Konzept ist nicht neu und wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Was am Ende dabei rauskommt weiß man jetzt noch nicht. Es gibt hier zu viele gegenläufige Interessen. Eine „rote“ Kennzeichnung dürfte aber dem jeweiligen Produkt einen dicken Dämpfer verpassen und die Absatzzahlen dürften sinken. Der Trend hin zu gesunden Produkten würde sich dann weiter verstärken. Hier gilt es, die Entwicklungen abzuwarten. Wenn sich die Umsetzung andeutet, müssen sich Kioskbetreiber auch beim Sortiment schnell umorientieren und die Auswahl der Produkte auch anhand der Ampelfarben vornehmen.
Das Ampelsystem ist bisher in Europa auf breiter Basis abgelehnt worden. Aktuell wächst aber die Unterstützung. Erst jüngst wurde in Frankreich ein freiwilliges System für eine solche Ampelkennzeichnung eingeführt, in Großbritannien gibt es diese schon seit mehreren Jahren. Bisher sind diese Systeme freiwillig, aber der Druck auf alle Parteien wächst, wenn die großen Lebensmittelunternehmen nachziehen.
Wie dies aussehen könnte, sieht man am Bild der Schokolade: Der hohe Zuckergehalt führt zur roten Farbgebung auf dem Label. Die Ampel ist auf der Vorderseite der Packung zu sehen und zeigt einige rote Felder an, auch bei Fett und Zucker. Dies ist bei Schokolade auch nicht anders zu erwarten; dem Kunden wird es aber nochmals deutlicher aufgezeigt.
Im klassischen Kiosk-Sortiment würde dann auch der Schokoladen-Bereich mit Warnungen versehen, nach Tabak (Ekelbilder), Lotto (kann spielsüchtig machen) und Alkohol. Wie stark dies das Konsumverhalten verändern wird, bleibt dagegen aktuell unklar. Es gibt aber auch im Bereich der (Schoko-)Riegel gesunde Alternativen, die dann verstärkt mit ins Sortiment aufgenommen werden sollten.
Veränderungen des Mindesthaltbarkeitsdatums: Gut für Kioskbetreiber
Ganz anders dagegen wären die Effekte einer Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Dieses ist bei einer Vielzahl von Lebensmitteln anzugeben. Die konkreten Angaben werden vom Hersteller vorgenommen. Nach Ablauf des MHD ist das Produkt jedoch nicht zwangsläufig nicht mehr genießbar. Der Hersteller haftet nur nicht mehr für die Genießbarkeit. Vielfach wird dieses Datum aber als Datum angesehen, ab dem das Lebensmittel entsorgt wird – sowohl vom Verbraucher als auch vom Händler. Kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kann das Produkt oft nur noch mit großen Preisabschlägen verkauft werden.
Kioskbetreibern käme es sicher zu Gute, wenn die Angabe des MHD in bestimmten Fällen entfallen könnte oder deutlich ausgedehnt würde. Die Abschreibungen auf Waren oder notwendige Preisabschläge würden geringer ausfallen. Aktuell deutet sich aber noch keine konkrete Umsetzung an. Klar ist, dass der Kunde und auch der Händler, also Kiosk-Besitzer, eine Orientierung für das Alter der Produkte haben sollte.
Hier ist zu hoffen, dass sich eine vernünftige und marktgängige Lösung durchsetzt.